Beratung für Firmen – Fördermittel nutzen

Das Bundesprogramm unternehmensWert:Mensch habe ich Ihnen hier schon mehrfach vorgestellt. Es wird gespeist aus dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und steht im Kontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Es ermöglicht Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, eine Förderung der Beratungskosten zu den Themengebieten Personalführung, Chancengleichheit und Diversity sowie Gesundheit, Wissen und Kompetenz von 50-80 Prozent. Nicole Schöttler und ich waren bereits in der Modellphase (2013 bis 1015) als Beraterinnen akkreditiert – das waren spannende Beratungsprozesse.

Für die eingesetzten Berater ändert sich zum August 2015 einiges. Zusätzlich zu den Qualifikationen Hochschulabschluß und Beratungserfahrung ist es nun notwendig, eine Weiterbildung im Bereich der Prozessberatung von mindestens 120 Stunden nachzuweisen sowie Referenzen anzugeben. Bisher für das Programm tätige Berater müssen eine Re-Authorisierung beantragen.

Also, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, wenn es um Fördermittel und prozessorientierte Beratung geht.

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P.S.: Als ich die Unterlagen für die Re-Authorisierung zusammenstellte, sah ich, dass ich inzwischen 520 Ausbildungsstunden in prozessorientierter Beratung nachweisen kann und meine erste Beratungsausbildung 240 Stunden umfasste. Wie erleichternd….

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