Beratungsförderung in 2015

Mit dem KfW-Gründercoaching können Selbstständige und Unternehmen nach ihrer Gründung einen Zuschuss von 50 Prozent bzw. 75 Prozent für Beratung und Coaching in Anspruch nehmen – bisher in den ersten fünf Jahren. Der Höchstförderbetrag beträgt 6.000 Euro, die Antragstellung erfolgt online über das Portal der KfW-Mittelstandsbank.

Die KfW-Mittelstandsbank legt nun wie vor kurzem hier angekündigt die Bedingungen ab 01.05.2015 für die Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) neu fest und regelt die Übergangsphase bis zu diesem Zeitpunkt.

Vom 01. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 erfolgen demnach Zusagen für eine Förderung der Beratungskosten nur noch im Rahmen der verfügbaren ESF-Mittel. Aufgrund der großen Nachfrage ist das Budget jedoch bereits weitgehend ausgeschöpft.

Wenn Sie beabsichtigen, das Gründercoaching zu nutzen, sollten Sie den Antrag jetzt stellen, um die noch vorhandenen Mittel auszuschöpfen.

Neu ist, dass das Gründercoaching ab dem 01. Mai 2015 nur noch Unternehmen und Selbständigen in den ersten zwei Jahren nach der Gründung zur Verfügung steht. Die weiteren Förderbedingungen werden in Kürze bekanntgegeben.

Als akkreditierte Beraterin für das KfW-Gründercoaching finden Sie mich in der KfW-Beraterbörse. Bei der Beantragung unterstütze ich Sie selbstverständlich gerne.

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