Fördermittel: Änderungen und Fristen

Das KfW-Gründercoaching  ist in der Variante für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit planmäßig zum 31.12.2013 geschlossen. Die Beantragung der 50-Prozent-Förderung für Unternehmen und Selbständige, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind (Fördersumme bis 6.000,-Euro), ist nach dem derzeitigen Stand noch bis zum 15. Juni 2014 möglich.

Über das Modellprogramm unternehmensWert:Mensch können bis Mai 2014 Fördermittel beantragt werden, das Projekt läuft Ende 2014 aus. Über dieses Programm ist eine Förderung der Beratungskosten bis zu 80 Prozent möglich.

Also: Beantragen Sie die Fördermittel fristgerecht, wenn das für Sie in Frage kommt. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Barg & Partner – Veränderungen gestalten

 

Kommentare sind geschlossen.