…macht der Mai

Alles neu bei der Gründungsförderung der KfW-Mittelstandsbank? Nicht alles, aber einiges. Folgende Regelungen gelten bei der Beantragung des Gründercoaching Deutschland seit dem 1. Mai 2015:

Antragsteller
Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer in den ersten zwei Jahren der Selbstständigkeit können die Fördermittel nutzen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie (neu) Social Entrepreneurs in gemeinnütziger Rechtsform, jeweils in Vollzeit oder Teilzeit.

Zuschuss
Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent (in den neuen Bundesländern 75 Prozent) bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro. Das vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf insgesamt 4.000 Euro nicht überschreiten (Eigenanteil 2.000 Euro, 50 Prozent). Bisherige Förderungen aus diesem Programm werden auf die maximale Förderung angerechnet.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt wie bisher online bei der Kfw-Mittelstandsbank.

Das Programm läuft in dieser Form bis zum 31.12.2015. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in allen Unternehmensphasen zum Januar 2016 zu entwickeln. Zukünftig sollen alle Programmvarianten der Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten werden.

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